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07.08.2026

BEcrime
Der Falschmünzer

​Im Spätsommer des Jahres 1601 erschütterte ein spektakulärer Kriminalfall das Münsterland, dessen Fäden direkt in die Stadt Beckum führten. Der erst 20-jährige Goldschmied Johan Majesteter – Sohn des Beckumer Goldschmieds Johan Paul Majesteter – hatte sich mit seinem Schwager Godfrid Baggel verschworen. Unter Nutzung der familiären Goldschmiede fertigten die Komplizen gefälschtes städtisch-münsterisches Geld an, indem sie die Münzen in heimlicher Arbeit gossen.

Das Falschgeld gelangte schnell in Umlauf und erregte im Raum Ostbevern sowie auf umliegenden Märkten das Misstrauen aufmerksamer Kaufleute. Am 19. August 1601 klickten schließlich die Handschellen: Majesteter und Baggel wurden festgenommen und auf das Haus Ostbevern gebracht. Da das Herstellen von Falschgeld als schweres Delikt gegen das fürstbischöfliche Münzregal galt, schickte der Rat der Stadt Münster eigene Vertreter nach Ostbevern, um vor dem dortigen Gericht unter Freigraf Johan Kerckering die Anklage persönlich zu vertreten.

​Nach vertagten Verhandlungen und der Einholung juristischer Gutachten erging im Dezember 1601 das Urteil gegen den Beckumer Goldschmiedesohn und seinen Komplizen. Zur Abschreckung wurden die Angeklagten am Pranger öffentlich zur Schau gestellt und vor den Augen der Bevölkerung mit dem Zeichen der von ihnen gefälschten Münze auf dem Rücken gebrandmarkt. Anschließend verhängte das Gericht die dauerhafte Landesverweisung aus dem gesamten Stift Münster.

Quellen: Stadtarchiv Münster, Bestand B-Acta crim / Acta criminalia (Kriminalakten, Akte Nr. 197: Strafsache wegen Falschmünzerei gegen Goldschmied Johan Majesteter, Sohn des Goldschmieds Johan Paul M. in Beckum, und Komplizen, 1601).